30-08-2021, 02:59
(29-08-2021, 18:43)Nappo schrieb: Hätte mich gerne irgendwie geäußert oder auch - bei ein paar Minuten Zeit - versucht, die Verjährungsgeschichte zu beurteilen, aber leider fehlen mir da die Zusammenhänge.
Mehr Zusammenhang als gepostet gibts im Grunde nicht.
Leistung von 2007-2011. Treuhänderische Rückübertragung auf Beistandschaft in 2007 (dummerweise -für die UVK- wohl ohne Rückabtretungsvertrag). Dann bis Ende 2018 seit 2007 von der UVK nichts mehr gehört. 1. Pfändungsversuch durch Beistandschaft in 2018. Teilrückübertragung ihrer Ansprüche nach Volljährigkeit Kind 2019, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit einhergehender (Doppel)Pfändung 2020. Rest steht in der oben angehängten Datei.
Ist schon interessant was die UVK offensichtlich ja alles NICHT weiss, aber dennoch Verjährung (und Verwirkung) verneint.........................
Du darfst Dich aber gerne äußern, in einigen Tagen poste ich mal zum Abgleich was meine Anwältin geantwortet hat.