31-08-2021, 00:00
(30-08-2021, 23:34)Alfredo schrieb: Jetzige Situation:
* Das JA hat mich nun per Post darauf hin gewiesen das ja ab dem 18. Geburtstag kein Titel mehr besteht und so wollen sie nun wieder Auskunft über meine Einkünfte von mir haben. Anders als die Post des JA in den vergangenen JAhren, ist dieses Aufforderungsschreiben regelrecht freundlich. Es enthält keine offenen Drohungen oder Fristsetzungen, wie in den vergangenen Jahren.
Das JA schreibt nun:
Das ich als Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, nach § 6 Abs. 1 UVG der zuständigen Stelle auf Verlangen Auskünfte erteilen muß, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.
Und dann schreiben sie noch das wenn ich die angeforderten Unterlagen nicht einreiche, das eine Auskunftsverweigerung nach § 10 UVG wäre und das eine Ordnungswiedrigkeit darstellt nach dem Gesetz über Ordnungswiedrigkeiten (OWG) darstellt und das dann mit einem Bußgeld von bis zu 1000€ belegt werden kann.
Wie kann und sollte ich nun weiter verfahren ?