31-08-2021, 07:47
Guten Morgen allerseits..
Ich hab mal wieder eine sehr spezielle Frage...
Meine Tochter (18) hat sich jetzt zum Wintersemester ab 1.10. an der Uni für das Lehramtsstudium Sek.II eingeschrieben.
Mein KU Titel ist mit Volljährigkeit ausgelaufen.
Seitdem warte ich auf ihre Unterhaltsforderung, bislang ist jedoch noch nichts eingetrudelt ( und ich werde den Teufel tun und von mir aus Unterhalt anbieten... )
Nun hat sie zugegeben ein Super-Abi mit immerhin 1,5 Schnitt hingelegt und gleichzeitig durch die Schule eine Stipendiumsempfehlung für die deutsche Studienstiftung
erhalten ( Stand so im Abizeugnis - bekommt im übrigen nur jeder 50ste Abiturient ) .
Kann ich verlangen, dass sie sich deshalb auf das ( unterhaltsmindernde ) Stipendium - nicht rückzahlbare 300 € mtl. - bei dieser Stiftung
oder auch bei anderen Stiftungen ( Kirche etc. ) bewirbt ?
Ich weiß - eine sehr spezielle Frage ...
Gruß
ArJa
Ich hab mal wieder eine sehr spezielle Frage...
Meine Tochter (18) hat sich jetzt zum Wintersemester ab 1.10. an der Uni für das Lehramtsstudium Sek.II eingeschrieben.
Mein KU Titel ist mit Volljährigkeit ausgelaufen.
Seitdem warte ich auf ihre Unterhaltsforderung, bislang ist jedoch noch nichts eingetrudelt ( und ich werde den Teufel tun und von mir aus Unterhalt anbieten... )
Nun hat sie zugegeben ein Super-Abi mit immerhin 1,5 Schnitt hingelegt und gleichzeitig durch die Schule eine Stipendiumsempfehlung für die deutsche Studienstiftung
erhalten ( Stand so im Abizeugnis - bekommt im übrigen nur jeder 50ste Abiturient ) .
Kann ich verlangen, dass sie sich deshalb auf das ( unterhaltsmindernde ) Stipendium - nicht rückzahlbare 300 € mtl. - bei dieser Stiftung
oder auch bei anderen Stiftungen ( Kirche etc. ) bewirbt ?
Ich weiß - eine sehr spezielle Frage ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )