31-08-2021, 11:24
(31-08-2021, 07:47)ArJa schrieb: Kann ich verlangen, dass sie sich deshalb auf das ( unterhaltsmindernde ) Stipendium - nicht rückzahlbare 300 € mtl. - bei dieser Stiftung
oder auch bei anderen Stiftungen ( Kirche etc. ) bewirbt ?
Wenn sie von Dir Ausbildungsunterhalt verlangt, dann meiner Meinung nach ja.
Wenn nicht, dann nicht.