31-08-2021, 15:36
Ja, nur alle zwei Jahre. Aber fragen kann das Jugendamt trotzdem - du kannst dann auf die Abstände verweisen. Das würde ich machen. Die Sache ist eh gelaufen. Eine Berechnung des Jugendamts für Unterhalt ab 18 ist eh wertlos. Dazu müssten sie auch das Einkommen der Mutter abfragen, was sie noch gar nicht dürfen.
Ja, dein Selbtbehalt steigt, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist. Du bist dann draussen, da ab dann 1400 EUR gelten - egal ob erwerbstätig oder nicht, Rentner oder arbeitslos oder Arbeitnehmer oder Selbständig sonstwas.
Ja, dein Selbtbehalt steigt, wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist. Du bist dann draussen, da ab dann 1400 EUR gelten - egal ob erwerbstätig oder nicht, Rentner oder arbeitslos oder Arbeitnehmer oder Selbständig sonstwas.