31-08-2021, 22:03
(31-08-2021, 17:44)Alfredo schrieb: In welcher Art kommt das Kind zu seiner Unterhaltsberechnung und wie fordert es das dann ein ?
Auf dieselbe Art wie du. Es muss sich selber informieren. Die Düsseldorfer Tabelle ist öffentlich, man muss sie nur mal lesen. Wem das zu komplex ist, der kann sich bis 21 noch kostenlos vom Jugendamt beraten lassen oder kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen.
(31-08-2021, 17:44)Alfredo schrieb: Vom Gefühl her vermute ich das die Anfrage der Einkommensauskunft des JA irgend einer Fristwahrung dient und das da durchaus noch etwas kommt, auch wenn ich da jetzt nicht drauf reagiere.
Deshalb sagte ich dir: Antworte, dass eine Auskunftsanfrage zum jetzigen Zeitpunkt unzulassig ist weil sie § 1605 Abs. 2 BGB widerspricht und nenne das Datum der letzten Auskunft.
Ich hab das übrigens umgekehrt gemacht. Bei mir wollten sie dauernd Auskunft, weil ich ja nie das bezahlt habe, was beschlossen war. Mindestens einmal im Jahr. Ich habe nie die Anfrage in Frage gestellt, sondern stapelweise Papier hingeschickt. Jeden Mist. Habe sie geflutet.