02-09-2021, 00:40
Du hast es schon richtig erkannt, erst muss dir die Auskunft abverlangt werden wg. dem zweiten Kind. Rückwirkend ist lustig, aber nicht angebracht in diesem Fall. Dabei sollte man(n) doch meinen, die Beistände würden rechtlich geschult. Tatsächlich werden die statt an ihrer Fachkompetenz an der Rückholquote gemessen.