02-09-2021, 05:31
(02-09-2021, 00:51)IPAD3000 schrieb:(01-09-2021, 15:20)Gast1969 schrieb:(31-08-2021, 17:44)Alfredo schrieb: In welcher Art kommt das Kind zu seiner Unterhaltsberechnung und wie fordert es das dann ein ?
Vom Gefühl her vermute ich das die Anfrage der Einkommensauskunft des JA irgend einer Fristwahrung dient und das da durchaus noch etwas kommt, auch wenn ich da jetzt nicht drauf reagiere.
Woraus ergibt sich eigentlich das das JA eine Einkommensauskunft nur alle zwei Jahre bei mir anfragen darf, bzw. das ich diese gegenüber dem JA nur alle zwei Jahre geben muß ?
Ist eigentlich gesetzlich festgelegt (weiss wohl nicht mehr wo, evtl. weiss p__ das noch?).
Aber ich wiederhole mich: in der Praxis spielt das keine Rolle! Bei mir hat das JA 7 Jahre (!) lang nachweislich und unbestritten keine Einkommensauskunft mehr verlangt. Dennoch wäre lt OLG ICH dazu verpflichtet gewesen, das JA über meine geänderten Einkommensverhältnisse zu informieren und das es ab sofort bei mir wieder was zu holen gäbe...................
Ja, das Recht wird auch seitens den OLGs noch fleißig getreten. Dabei steht’s im BGB, wer will kann Auskunft verlangen, alle zwei Jahre, auch früher, sollte das Auskunftsverlangen begründet sein, eben zB. wg. geänderter Einkommenssituation. Fragt sich, wozu dieses Gesetz, wenn man als Unterhaltssklave regelmäßig eh mit dem Taschenrechner unterwegs sein soll, um sofort Meldung zu erstatten „ich hab 5,80 Euro mehr diesen Monat, holt es euch, bevor ich das nächste Bier bestell“
Tja, meine Anwältin hats mir so erklärt: das OLG weiss genau, das es (i.d.R.) letzte Instanz ist, und man nach deren Beschluß nichts mehr machen kann. So beschliessen die wie DIE den Beschluss haben wollen. Da würde sehr oft Unrecht durch das Urteil zu Recht........................................................... Willkommen in Deutschland