06-09-2021, 08:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2021, 08:50 von Zahlesel_RUS.)
(05-09-2021, 20:59)6Lover schrieb: 2. Als Einzelperson steht dir der Hartz IV Regelsatz zu, die 900 EUR bei 1500 EUR Netto sind zu zahlen.
Wenn Dir das nicht passt, hättest Du rechtzeitig vorher ins EU Ausland umziehen müssen oder mehr verdienen.
Es geht um Wechselmodell und 50% Betreuung.
Dabei bei dem 1500EUR Gehalt enstehen keine Unterhaltschulden. Es gibt kein fiktives Einkommen für die gesetzlichen JobCenter Berechnungen.(JC interessiert dies aber nicht)
Den Titel haben die mir nicht rausgegeben für Abänderung habe ich kein Geld/Bock.
Sonst wurde mir immer vorgeworfen, dass ich die Kinder betreueun will num un Unterhalt nicht zu zaheln.
Anänderungsklage nach dem die Mutti zugestimmt hat, könnte sicherlich der Richterin mein "wahres" Gesicht zeigen.
Das vorstellungs Bild würde sich bestätigen: Vater macht es nur wegen dem Unterhalt.
Der Titel existiert weiter, wenn ich eingelocht bin, darf UVK zahlen. (232+232+309)=773*6= 4.638 EUR. Die Ex wird sich freuen, So viel Kohle für lau und 100% Kindergeld oben drauf.
Und dieses Geld muss ich nicht zurückzahlen, da im "Urlaub". Staatdkosten für meine Kur ca. 18.000 EUR dazu kommt noch Mietteilübernahme vom JC ca. 400*6
Punkt.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch