06-09-2021, 11:41
(06-09-2021, 11:34)6Lover schrieb: Deine ganzen Kalkulationen interessiert jetzt kein Richter mehr, das Urteil nach §170 STGB ist ergangen,
Rechtsmittel hättest Du vorher mit Anwalt ausschöpfen müssen, hattest Du denn keinen Pflichtverteidiger ?
Wenn ich es richtig verstanden habe:
Du hast / hattest Russische Import Frau für die Du zahlen darfst und jetzt sogar eingelocht wirst.
Hast Du sie selbst importiert oder war Sie schon hier ?
Tschuldigung, aber das mag ich mal anmerken. Deine Beiträge hier sind größtenteils sinnbefreit und tragen nichts bei.
Alles läuft bei dir in erster Linie auf die zugehörige Frau hinaus und ob sie eine "Importbraut" ist - und das wiederum ist nur ein Feigenblatt, um dann wieder über dich und deine "Importbraut" reden zu können, mit der du - jeder hier weiß es mittlerweile - das große Los gezogen hast.
Informativ ist das in keiner Hinsicht und es erschwert es einem noch dazu unnötig, der Debatte zu folgen.