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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(06-09-2021, 11:34)6Lover schrieb: Wenn Du nach der Entlassung so weiter spielst, statt zu zahlen gibt es bald ein neues § 170 STGB Verfahren,
als Wiederholungstäter wird die Strafe dann wohl härter
AUFWACHEN!
Ich betreue die Kinder schon fast 3 Jahre im Wechselmodell, es entstehen keine Unterhaltsschulden. (Laut dem Titel schon, interesseirt micht aber nicht! Die Ex kann klage

Zu dem Pflichtverteidiger habe ich mich hier schon geäßert
mein Anwalt sagte es gibt keinen, da die Freiheitsstrafe nicht über 6 Monate ist.
Internet sagt was anderes, wozu den Anwalt überhaupt?

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EX Frau ist Spätaussiedler/inn Smile wie ich.
Ich habe sie in Deutschland kennengelernt.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 06-09-2021, 12:17

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