06-09-2021, 12:56
Ich habe eine kurze Frage, die vermutlich in meinem anderen Thread untergegangen ist:
Besteht für Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Unterhalt für über 18-Jährige Kinder eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Wenn ja, kann mir in diesen Fälllen ein fiktives Einkommen angerechnet werden?
Santiago
Besteht für Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Unterhalt für über 18-Jährige Kinder eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Wenn ja, kann mir in diesen Fälllen ein fiktives Einkommen angerechnet werden?
Santiago