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Unterhalt für Ex und Kind Ü18
#3
Jetzt habe ich noch ein paar Sachen gelesen, offensichtlich hatte ich es vorher falsch verstanden.

Ist es so, dass der Unterschied zwischen einfacher Erwerbsobliegenheit und gesteigerter Erwebsobliegenheit sich nur beim Selbstbehalt auswirkt, aber nicht beim fiktiven Einkommen?

Das heißt, auch bei einfacher Erwerbsobliegenheit kann mir fiktives Einkommen angerechet werden, und zwar sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt?
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für Ex und Kind Ü18 - von santiago - 06-09-2021, 12:56
RE: Unterhalt für Ex und Kind Ü18 - von p__ - 06-09-2021, 13:03
RE: Unterhalt für Ex und Kind Ü18 - von santiago - 06-09-2021, 14:48
RE: Unterhalt für Ex und Kind Ü18 - von p__ - 06-09-2021, 14:54
RE: Unterhalt für Ex und Kind Ü18 - von p__ - 09-09-2021, 10:14

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