06-09-2021, 14:48
Jetzt habe ich noch ein paar Sachen gelesen, offensichtlich hatte ich es vorher falsch verstanden.
Ist es so, dass der Unterschied zwischen einfacher Erwerbsobliegenheit und gesteigerter Erwebsobliegenheit sich nur beim Selbstbehalt auswirkt, aber nicht beim fiktiven Einkommen?
Das heißt, auch bei einfacher Erwerbsobliegenheit kann mir fiktives Einkommen angerechet werden, und zwar sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt?
Ist es so, dass der Unterschied zwischen einfacher Erwerbsobliegenheit und gesteigerter Erwebsobliegenheit sich nur beim Selbstbehalt auswirkt, aber nicht beim fiktiven Einkommen?
Das heißt, auch bei einfacher Erwerbsobliegenheit kann mir fiktives Einkommen angerechet werden, und zwar sowohl beim Kindes- als auch beim Ehegattenunterhalt?