wenn Du selbst kündigst - wird Dir bewusste Arbeitsplatzaufgabe unterstellt und Unterhalt auf der Grundlage des letzten Verdienstes, wie Du hättest mit dem Job verdienen können, verlangt werden.
Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, kann wg § 170 StGB belangt werden
zu allem anderen erst mal Trennungsfaq lesen
Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, kann wg § 170 StGB belangt werden
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