09-09-2021, 08:55
Danke für die Info.
Wenn ich den obigen Thread richtig verstehe, dann kann fiktives Einkommen immer angerechnet werden, je nach Laune des Richters?
Gilt dies auch für Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?
Oder gibt es hier einen Mindest-Betrag X, und wenn der gezahlt wird, rechnen die dann mit dem aktuellen Einkommen, Hauptsache der Staat muss nichts zahlen?
Wenn ich den obigen Thread richtig verstehe, dann kann fiktives Einkommen immer angerechnet werden, je nach Laune des Richters?
Gilt dies auch für Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?
Oder gibt es hier einen Mindest-Betrag X, und wenn der gezahlt wird, rechnen die dann mit dem aktuellen Einkommen, Hauptsache der Staat muss nichts zahlen?