25-08-2009, 18:53
(25-08-2009, 18:18)Ralf G. schrieb: Wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er könnte, kann wg § 170 StGB belangt werden
Ralf, heißt es im Umkehrschluss das solange ich irgendetwas zahle, kann ich nicht belangt werden?
TF habe ich schon mehrfach gelesen. Leider ist dieses Thema dort nicht besonders ausführlich behandelt.