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Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind
#3
Ich hatte im Eingangsbeitrag nicht erwähnt, dass das 2. Kind bis Juli in einer Einrichtung der Jugendhilfe war und deshalb kein Unterhalt fällig war. Die Beiständin behauptet, sie habe mich während dieser Zeit in Verzug gesetzt (daran kann ich mich nicht erinnern). Sie argumentiert damit, dass der Unterhalt nur ausgesetzt gewesen sei und seit Juli auch ohne nochmalige Aufforderung Unterhalt fällig sei. Ich werde fragen, was das für ein Schreiben gewesen sein soll.
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RE: Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind - von Irrenhaus - 12-09-2021, 21:39

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