13-09-2021, 15:13
Seit 2015 hat sich da nichts geändert. Das Jugendamt kann dich zu gar nichts zwingen, das kann nur ein Richter, so wie damals.
Standardregelungen umfassen die halben Ferien und die halben Feiertage. Da liegst du allerdings noch drunter, hast weniger Umgangszeiten wie das. Deshalb werden die deine Argumentation nicht ernst nehmen, die Mutter wird mit demselben Recht ihren eigenen Erholungsanspruch konstatieren. An eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung glaube ich aber nicht, das hätte Ausnahmecharakter.
Da nur fünf oder sechs Jahre vergangen sind, nehme ich an das Kind ist nicht mehr lange ein Nerv- und Zeitfaktor. Es kommt die Phase, in denen die Eltern unwichtig werden und man lieber im Bett mit dem Handy im abgedunkelten Zimmer rumhängt oder bei Freunden. Damit ist das Thema Umgang dann auch keins mehr. Vielleicht ist auch schon bei Euch in Sicht und das Thema erledigt sich somit von selbst.
Standardregelungen umfassen die halben Ferien und die halben Feiertage. Da liegst du allerdings noch drunter, hast weniger Umgangszeiten wie das. Deshalb werden die deine Argumentation nicht ernst nehmen, die Mutter wird mit demselben Recht ihren eigenen Erholungsanspruch konstatieren. An eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung glaube ich aber nicht, das hätte Ausnahmecharakter.
Da nur fünf oder sechs Jahre vergangen sind, nehme ich an das Kind ist nicht mehr lange ein Nerv- und Zeitfaktor. Es kommt die Phase, in denen die Eltern unwichtig werden und man lieber im Bett mit dem Handy im abgedunkelten Zimmer rumhängt oder bei Freunden. Damit ist das Thema Umgang dann auch keins mehr. Vielleicht ist auch schon bei Euch in Sicht und das Thema erledigt sich somit von selbst.