25-08-2009, 20:05
Umgang: Sofort auf Umgangsregelung klagen. Bis zu einem Urteil in den sauren Apfel beissen und betreuten Umgang wahrnehmen. Aber sich niemals damit einverstanden erklären. Es darf keine Pause beim Umgang entstehen.
Kindesunterhalt: Solange du mehr wie das Sozialgeld bezahlst, kannst du nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt werden. Allerdings wird der Unterhalt nach dem alten, hohen Einkommen festgelegt werden. Zahlst du das nicht -> Schulden, Pfändung.
Ehegattenunterhalt: Das wird dich noch separat kräftig reinreissen. Oder verdient die Ex so viel wie du?
Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für den Wechsel in die Selbständigkeit.
Kindesunterhalt: Solange du mehr wie das Sozialgeld bezahlst, kannst du nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt werden. Allerdings wird der Unterhalt nach dem alten, hohen Einkommen festgelegt werden. Zahlst du das nicht -> Schulden, Pfändung.
Ehegattenunterhalt: Das wird dich noch separat kräftig reinreissen. Oder verdient die Ex so viel wie du?
Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für den Wechsel in die Selbständigkeit.