21-09-2021, 07:27
"Sie soll Dich über 90,-€/Monat vom Unterhalt im Innenverhältnis freistellen, dafür übernimmst Du einen weiteren Tag/Woche.
Alternativ wäre auch 180,-€/Monat reduzierung möglich, bei 2 Tagen/Woche."
Das kann nicht funktionieren. Das Kind ist der Unterhaltsberechtigte, dem Kind steht das Geld zu. Es können nicht zwei andere Personen (die Eltern) eine Vereinbarung untereinander zu Lasten des dritten, des Kindes treffen. Ausserdem würde sich der Unterhaltspflichtige (Vater) mit so einer Regelung erpreßbar machen - denn nicht gezahlter Unterhalt läuft auf zu Unterhaltsschulden.
Nehmen wir mal an, der Vater zahlt fünf Jahre lang die oben genannten 180.- € weniger im Monat. Macht 10.800.- € Unterhaltsrückstände/-schulden. Die niemand fordert oder eintreibt, so lange der Vater spurt und nach Mamis Wünschen Wohlverhalten zeigt. Bis zum Tag X, bis sich die Eltern wegen irgendwas in die Wolle kriegen, Mutti einen neuen Stecher hat und die neue Familie umgestalten will oder der Vater eine Neue hat, die der Kindsmutter nicht paßt.
Dann werden möglicherweise die Unterhaltsrückstände eingetrieben, obwohl der Vater die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat - das zählt dann plötzlich nichts mehr. Ist ja auch sein Kind blablablubblubb.....
Nicht zu empfehlen, eine solche Vereinbarung zu treffen.
Alternativ wäre auch 180,-€/Monat reduzierung möglich, bei 2 Tagen/Woche."
Das kann nicht funktionieren. Das Kind ist der Unterhaltsberechtigte, dem Kind steht das Geld zu. Es können nicht zwei andere Personen (die Eltern) eine Vereinbarung untereinander zu Lasten des dritten, des Kindes treffen. Ausserdem würde sich der Unterhaltspflichtige (Vater) mit so einer Regelung erpreßbar machen - denn nicht gezahlter Unterhalt läuft auf zu Unterhaltsschulden.
Nehmen wir mal an, der Vater zahlt fünf Jahre lang die oben genannten 180.- € weniger im Monat. Macht 10.800.- € Unterhaltsrückstände/-schulden. Die niemand fordert oder eintreibt, so lange der Vater spurt und nach Mamis Wünschen Wohlverhalten zeigt. Bis zum Tag X, bis sich die Eltern wegen irgendwas in die Wolle kriegen, Mutti einen neuen Stecher hat und die neue Familie umgestalten will oder der Vater eine Neue hat, die der Kindsmutter nicht paßt.
Dann werden möglicherweise die Unterhaltsrückstände eingetrieben, obwohl der Vater die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat - das zählt dann plötzlich nichts mehr. Ist ja auch sein Kind blablablubblubb.....
Nicht zu empfehlen, eine solche Vereinbarung zu treffen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1