Die Gegenseite hat ja akzeptiert, dass ich unverschuldet arbeitslos geworden bin. Sonst hätten die ja mich auf den ursprünglichen Betrag geklagt. Sie wollen nur den Unterhalt was den die mit dem Arbeitslosengeld berechnet haben bekommen.
Was interessant ist, wenn man wieder Arbeitet. Den Unterhalt wird im Voraus bezahlt und Arbeit wird im Nachhinein bezahlt. Wenn ich anfange zu Arbeiten muss man dann den vollen Betrag zahlen, weil man ja erst in einem Monat das Geld bekommt.
Das ist kompliziert.
Muss ich die gegnerische Anwaltin bezahlen wenn ich den geforderten Betrag bezahle?
Was interessant ist, wenn man wieder Arbeitet. Den Unterhalt wird im Voraus bezahlt und Arbeit wird im Nachhinein bezahlt. Wenn ich anfange zu Arbeiten muss man dann den vollen Betrag zahlen, weil man ja erst in einem Monat das Geld bekommt.
Das ist kompliziert.
Muss ich die gegnerische Anwaltin bezahlen wenn ich den geforderten Betrag bezahle?