27-09-2021, 16:16
Ohne das Formular (Link s. ´p´ 7 § 850k ZPO) macht die Bank gar nichts, außer den Grundfreibetrag einzusetzen. Innerhalb einer Frist von 4 Wochen kann das aber auch nach erfolgter Pfändung nachgeholt werden.
Das Forumlar kannst Du vom Arbeitgeber unterschreiben lassen. Das dürfte der einfachste Weg sein. Die Bankschalterebene hat auch nach Jahren erstaunlich wenig Ahnung hiervon. Die haben allerdings auch keinen Bock auf den Kram...
Das Forumlar kannst Du vom Arbeitgeber unterschreiben lassen. Das dürfte der einfachste Weg sein. Die Bankschalterebene hat auch nach Jahren erstaunlich wenig Ahnung hiervon. Die haben allerdings auch keinen Bock auf den Kram...