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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#6
Ich dachte, ich wusste wie es abgeht.
Aber wenn es bei der Bank nur die Pfändungsabteilung klären kann, dann kann es keiner kennen.
Ich war bei der Bank, habe P-Konto gemacht und die unterlagen unterschieben plus Dokumente eingereicht.
Alles wurde zur Pfändungsabteilung geschickt, mehr macht keiner.
Ich hatte keine Bestätigung über die Pfändungsgrenze und bin davon ausgegangen, dass alles ok ist.
Nun meine Psielchen wollte ich natürlich nicht mit JA spielen. Sondern mit JC, die haben nicht gepfändet, jetzt aber GEZ.
Falsche Pfändungsgrenze ist klar, ich kann reagieren.
Bei der Bank gewesen, sie wissen nix. So versuche ich telefonisch meine Fragen zu klären, was den Idioten noch fehlt außer Verstand.

Parallel habe ich heute beim Pfändungsgericht Pfändungsgrenze Erhöhung für mein Konto beantragt.
Letztes Jahr wurde mein Antrag abgelehnt, da keine Pfändung aktiv war.


Und nicht mal zu meiner Frage, ich Verstehe nicht, was eine externe Person/Stelle bescheinigen soll?
Oder wer was und wozu bescheinigen kann? Und was bringt diese Bescheinigung bei der Bank, wenn der Titel und 3 Geburtsurkunden nicht gebracht haben. Geld von meinem Arbeitgeber können sie ja bis in die Ewigkeit verfolgen.

Ich kenne eine Pfändung von meinem Bekannten, da ist auch alles durcheinander, aber er war sicher dass sein Antrag bei der Bank auf Grenzen Erhöhung sofort wirksam wird. Ist aber nicht Smile genau so wie bei mir

Die Theorie ist mir grob klar, aber in der Praxis ist es überhaupt nicht so Smile
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von Zahlesel_RUS - 27-09-2021, 19:13

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