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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#7
(27-09-2021, 19:13)Zahlesel_RUS schrieb: Und nicht mal zu meiner Frage, ich Verstehe nicht, was eine externe Person/Stelle bescheinigen soll?

Nochmal, guck dir das Formular an. Da ist z.B. ein kleines Kästchen, daneben steht "Familienkasse". Wenn du das ankreuzst, könntest du dir von der Familienkasse bescheinigen lassen, dass du Kindergeld bekommst - das ist der nötige Nachweis dass du Kinder erziehst und deshalb einen erhöhten Pfändungsfreibetrag bekommst.

Das KiGeld zahlt aber nicht immer die Familienkasse. Bei Beamten zahlts z.B. der Arbeitgeber. Also musste in diesem Fall "Arbeitgeber" ankreuzen. Und wenn das bei dir nicht zutrifft, kreuzt du nichts an und holst keine Bescheinigung ein.

Das ist doch alles extrem einfach?
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von p__ - 27-09-2021, 19:51

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