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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#9
Nun, wenn du kein Kindergeld bekommst, dann brauchst du nicht "Kindergeldkasse" anzukreuzen und musst keinen Nachweis für Kindergeldzahlungen einholen, weil du ohnehin keines bekommst.

Die Geburtsurkunde ist ohnehin witzlos, die sagt doch überhaupt nichts pfändungsrelevantes aus. Das Kind könnte gestorben sein, wegadoptiert, im Ausland, sonstwas. Das Kindergeld hier und heute ist halt der simpelste Nachweis.

Das Formular ist auf solche einfachen Standardanfragen mit Standardnachweisen ausgerichtet. Wenn du dich als Sonder-Spezialfall siehst und deine Situation nicht im Formular abbilden kannst, dann stellst du einen Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages und legst Nachweise bei, die deine Meinung stützen. Genau dafür ist es da, das Vollstreckungsgericht.
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von p__ - 27-09-2021, 20:05

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