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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#14
Als ehemaliger Insolvenzler:

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer oder Befristung für deine Bescheinigung. Die Bank kann von sich aus
aktuellere Belege verlangen. Machen die üblicherweise aber nicht vor einem Jahr. Du kannst also 12 Monate so PI mal Daumen
als Gültigkeitsdauer ansetzen. Ich habe das in 7 Jahren ürigens auch nur einmal hochsetzen lassen und danach wurde keine erneute
Prüfung der Bank vorgenommen. Das war insofern auch immer unkritisch, weil nie mehr als der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto rumlag.
Wenn sich da höhere Beträge ansammeln, könnte man sich damit selber neue Probleme schaffen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von Sixteen Tons - 28-09-2021, 15:42

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