29-09-2021, 19:37
Ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich das etwas wirr wiedergegeben habe. Deshalb und weil die Angelegenheit inzwischen geklärt scheint, folgende Zusammenfassung:
* Im Okt. 2020 schreibt mir die Beiständin einen Brief, in dem sie mich bezüglich Kind A und B in Verzug setzt. Der Brief geht aber an eine Anschrift, unter der ich schon seit Jahren nicht mehr wohne und auch nicht gemeldet bin (es handelt sich um die letzte der Echse bekannte Anschrift). Die Inverzugsetzung ist also wirkungslos. Von dem Brief habe ich erst viel später erfahren, siehe unten.
* Kind B ist zu der Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung. Man bezahlt dann keinen Unterhalt, sondern einen Jugendhilfebeitrag, der sich anders berechnet und nicht von der Beiständin, sondern einer anderen JA-Abteilung eingezogen wird.
* Selbst wenn der Brief richtig adressiert und mir zugestellt worden wäre, hätte ich Zweifel daran, dass ein Verzug bzgl. Kind B entstanden wäre. Voraussetzung für einen Zahlungsverzug ist eine Zahlungspflicht, und die bestand bei Kind B nicht.
* Im Nov. 2020 schreibt die Beiständin wieder einen Brief. Wieder an dieselbe (falsche) Adresse, aber an einen dort tatsächlich wohnhaften Empfänger mit der Bitte, den Brief an mich weiterzuleiten. Zur Ermittlung meiner Wohnanschrift, wie es bei Ämtern Routine ist, ist sie anscheinend zu doof. Der Empfänger wirft den Brief weg, gibt mir aber Bescheid. Ich teile der Beiständin aus Freundlichkeit meine Anschrift mit.
* Im Dez. 2020 schreibt sie mir unter meiner richtigen Anschrift und verlangt Unterhalt für Kind A, das bei seiner Mutter wohnt. Für Kind B nicht, da immer noch in der Jugendhilfeeinrichtung. Ich zahle den Unterhalt brav.
* Im Juli 2021 endet die Jugendhilfe, Kind B wohnt ab jetzt wieder bei seiner Mutter und ist unterhaltsberechtigt. Mangels Inverzugsetzung besteht aber noch keine Zahlungspflicht.
* Im Sept. 2021 erreicht mich ein weiterer Brief der Beiständin. Sie will rückwirkend ab Juli Unterhalt für Kind B. Begründung: Jugendhilfe ist zu Ende, dadurch beginnne die Unterhaltspflicht und damit eine Zahlungspflicht ab Juli.
* Ich wende ein, dass Unterhalt erst nach Aufforderung zu zahlen ist, also ab September.
* Sie schreibt zurück, ich sei mit Schreiben vom Okt. 2020 in Verzug gesetzt worden. Auf meine Frage, was das für ein Schreiben gewesen sein solle, schickt sie mir eine Kopie des Briefes, den sie damals als Einschreiben mit Rückschein an die falsche Anschrift geschickt hat. Sie weiß natürlich, dass mir der Brief gar nicht zugestellt worden ist.
* Als ich ihr das in Erinnerung rufe, antwortet sie, sie habe mir den Brief nochmals im Nov. 2020 geschickt. Ich mache sie darauf aufmerksam, dass sie den Brief nicht an mich, sondern jemand anders adressiert hat und dieser jemand sich nicht als Briefzusteller für das Jugendamt fühlt.
* Seitdem sind ca. zwei Wochen vergangen und die Beiständin hat sich nicht mehr gemeldet. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Die Moral von der Geschichte: sich nicht von amtlich-juristisch klingenden Formulierungen beeindrucken lassen, sondern genau prüfen, ob eine berechtigte Forderung vorliegt oder getäuscht, gelogen und getrickst wird.
Eines würde mich aber interessieren: Wenn die Beistandskakerlake an der Anzahl Unterhaltszahler gemessen wird, warum versucht sie dann mit unlauteren Mitteln, mehr Geld herauszuholen, als rechtlich drin ist? Sie hatte mich schon als Unterhaltszahler „gewonnen“, warum versucht sie also, zusätzlich Geld abzuzocken? Sie bekommt davon keine Prozente, sondern leitet den Beitrag direkt an die Echse weiter. Zählt bei der Mitarbeiterbewertung vielleicht nicht die Anzahl Zahler, sondern der Gesamtbetrag, der als Unterhalt durchs Jugendamt fließt?
* Im Okt. 2020 schreibt mir die Beiständin einen Brief, in dem sie mich bezüglich Kind A und B in Verzug setzt. Der Brief geht aber an eine Anschrift, unter der ich schon seit Jahren nicht mehr wohne und auch nicht gemeldet bin (es handelt sich um die letzte der Echse bekannte Anschrift). Die Inverzugsetzung ist also wirkungslos. Von dem Brief habe ich erst viel später erfahren, siehe unten.
* Kind B ist zu der Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung. Man bezahlt dann keinen Unterhalt, sondern einen Jugendhilfebeitrag, der sich anders berechnet und nicht von der Beiständin, sondern einer anderen JA-Abteilung eingezogen wird.
* Selbst wenn der Brief richtig adressiert und mir zugestellt worden wäre, hätte ich Zweifel daran, dass ein Verzug bzgl. Kind B entstanden wäre. Voraussetzung für einen Zahlungsverzug ist eine Zahlungspflicht, und die bestand bei Kind B nicht.
* Im Nov. 2020 schreibt die Beiständin wieder einen Brief. Wieder an dieselbe (falsche) Adresse, aber an einen dort tatsächlich wohnhaften Empfänger mit der Bitte, den Brief an mich weiterzuleiten. Zur Ermittlung meiner Wohnanschrift, wie es bei Ämtern Routine ist, ist sie anscheinend zu doof. Der Empfänger wirft den Brief weg, gibt mir aber Bescheid. Ich teile der Beiständin aus Freundlichkeit meine Anschrift mit.
* Im Dez. 2020 schreibt sie mir unter meiner richtigen Anschrift und verlangt Unterhalt für Kind A, das bei seiner Mutter wohnt. Für Kind B nicht, da immer noch in der Jugendhilfeeinrichtung. Ich zahle den Unterhalt brav.
* Im Juli 2021 endet die Jugendhilfe, Kind B wohnt ab jetzt wieder bei seiner Mutter und ist unterhaltsberechtigt. Mangels Inverzugsetzung besteht aber noch keine Zahlungspflicht.
* Im Sept. 2021 erreicht mich ein weiterer Brief der Beiständin. Sie will rückwirkend ab Juli Unterhalt für Kind B. Begründung: Jugendhilfe ist zu Ende, dadurch beginnne die Unterhaltspflicht und damit eine Zahlungspflicht ab Juli.
* Ich wende ein, dass Unterhalt erst nach Aufforderung zu zahlen ist, also ab September.
* Sie schreibt zurück, ich sei mit Schreiben vom Okt. 2020 in Verzug gesetzt worden. Auf meine Frage, was das für ein Schreiben gewesen sein solle, schickt sie mir eine Kopie des Briefes, den sie damals als Einschreiben mit Rückschein an die falsche Anschrift geschickt hat. Sie weiß natürlich, dass mir der Brief gar nicht zugestellt worden ist.
* Als ich ihr das in Erinnerung rufe, antwortet sie, sie habe mir den Brief nochmals im Nov. 2020 geschickt. Ich mache sie darauf aufmerksam, dass sie den Brief nicht an mich, sondern jemand anders adressiert hat und dieser jemand sich nicht als Briefzusteller für das Jugendamt fühlt.
* Seitdem sind ca. zwei Wochen vergangen und die Beiständin hat sich nicht mehr gemeldet. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Die Moral von der Geschichte: sich nicht von amtlich-juristisch klingenden Formulierungen beeindrucken lassen, sondern genau prüfen, ob eine berechtigte Forderung vorliegt oder getäuscht, gelogen und getrickst wird.
Eines würde mich aber interessieren: Wenn die Beistandskakerlake an der Anzahl Unterhaltszahler gemessen wird, warum versucht sie dann mit unlauteren Mitteln, mehr Geld herauszuholen, als rechtlich drin ist? Sie hatte mich schon als Unterhaltszahler „gewonnen“, warum versucht sie also, zusätzlich Geld abzuzocken? Sie bekommt davon keine Prozente, sondern leitet den Beitrag direkt an die Echse weiter. Zählt bei der Mitarbeiterbewertung vielleicht nicht die Anzahl Zahler, sondern der Gesamtbetrag, der als Unterhalt durchs Jugendamt fließt?