01-10-2021, 12:07
Hallo,
ich habe heute wieder Post bekommen.
Rückforderung von Leistung nach dem UVG.
Das JA hat meine Einkommensnachweise und meinen Arbeitsvertrag in voll geschwärzt Ausführung bekommen(nur den Passus Verschwiegenheit habe ich offen gelassen).
Aus diesem AV war nicht zu entnehmen, wieviel Stunden ich arbeite.
Das JA gibt mir eine Woche Zeit, diese Information zu meinen wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit zu übermitteln( Ungeschwärzt versteht sich).
Fragen:
-Was geht dem JA das an wieviel Stunden ich arbeite?
-§ 6 UVG ist es nicht so, dass das einzige was ich an dem JA offenlegen muss, mein Einkommen und Vermögen ist(alle 2 Jahre)?
-bin ich zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ich nachweisbar nicht Zahlungsfähig war?
Und sie drohen wieder und das jetzt letztmalig mit § 6 UVG
MfG
ich habe heute wieder Post bekommen.
Rückforderung von Leistung nach dem UVG.
Das JA hat meine Einkommensnachweise und meinen Arbeitsvertrag in voll geschwärzt Ausführung bekommen(nur den Passus Verschwiegenheit habe ich offen gelassen).
Aus diesem AV war nicht zu entnehmen, wieviel Stunden ich arbeite.
Das JA gibt mir eine Woche Zeit, diese Information zu meinen wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit zu übermitteln( Ungeschwärzt versteht sich).
Fragen:
-Was geht dem JA das an wieviel Stunden ich arbeite?
-§ 6 UVG ist es nicht so, dass das einzige was ich an dem JA offenlegen muss, mein Einkommen und Vermögen ist(alle 2 Jahre)?
-bin ich zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ich nachweisbar nicht Zahlungsfähig war?
Und sie drohen wieder und das jetzt letztmalig mit § 6 UVG
MfG