01-10-2021, 15:39
Der Inhalt des Umgangsbeschlusses muss verletzt worden sein. Es gibt z.B. welche, da stehen Regeln drin über Verschiebungen, Nachholtermine etc.
Wenn nix zum Thema Verschiebung drinsteht, gilt das was drinsteht und das sind vermutlich festgelegte Zeiten. Durch eine eigenmächtige Verschiebung werden die verletzt, damit wird ein Ordnungsgeldantrag möglich.
Wenn nix zum Thema Verschiebung drinsteht, gilt das was drinsteht und das sind vermutlich festgelegte Zeiten. Durch eine eigenmächtige Verschiebung werden die verletzt, damit wird ein Ordnungsgeldantrag möglich.