(25-08-2009, 20:05)p schrieb: Umgang: Sofort auf Umgangsregelung klagen. Bis zu einem Urteil in den sauren Apfel beissen und betreuten Umgang wahrnehmen. Aber sich niemals damit einverstanden erklären. Es darf keine Pause beim Umgang entstehen.
Ist ein extra Thema, werde ich später mehr dazu schreiben.
Zitat:Kindesunterhalt: Solange du mehr wie das Sozialgeld bezahlst, kannst du nicht wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt werden. Allerdings wird der Unterhalt nach dem alten, hohen Einkommen festgelegt werden. Zahlst du das nicht -> Schulden, Pfändung.
KU werde ich in der Lage zu zahlen, auch wenn's ganz doof läuft und ich lange Zeit ohne Aufträge sitze.
Zitat:Ehegattenunterhalt: Das wird dich noch separat kräftig reinreissen. Oder verdient die Ex so viel wie du?
EU ist der eigentliche Punkt. Die Ex hat 0 Einkommen, bisher jedenfalls nichts. Je nach Ablauf der UH-Verhandlung wird EU 3- bis 4faches des KU betragen. Gelten für EU andere Grundsätze, pfändungstechnisch und strafrechtlich, wie für KU? In meinem Fall ist ja EU = Betreuungsunterhalt und deswegen fast mit KU gleichzusetzen (?)
Zitat:Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für den Wechsel in die Selbständigkeit.
Ja... Bringt es etwas die Scheidung abzuwarten? Lohnt es sich noch ein Jahr abzusitzen und dann kündigen? In einem Jahr wird meine Tochter 3 Jahre alt, wie hoch sind die chancen das ich vom EU befreit werde? Die Ehe war ja kurz, die Ex hat keine ehebedingte Nachteile (hat während der Ehe das Studium abgeschlossen). Wenn alles bleibt so wie es ist, dann hat die Ex leichtes spiel mit dem EU und deswegen keinen Anlaß arbeiten zu gehen.
@blue
Mit dem UH ist es so gelaufen: ich habe nach der Trennung freiwillig gezahlt. Dann, wegen der UG-Blockade und paar anderen Sachen kam es zum Streit, die Ex hat dann auf UH (KU und EU) Klage eingereicht. Die Klage läuft seit halben Jahr und wird noch mindestens 2 Monate Zeit brauchen. Die Scheidung ist erst vor kurzem eingereicht worden, vielleicht wird man die UH-Sache und Scheidung zusammenlegen.
Zitat:- eine Ehe aus der ein Kind hervorgegangen ist zu annulieren??? Wäre mir neu, ich kann mich aber irren. Mein Anwalt hat dieses gar nicht angesprochen.
Bist Du Dir sicher, dass der KU mit einer "langen" Ehedauer in Verbindung steht?
Verstehe Deinen Satz nicht. Klar, KU ist unabhängig von Ehe und Ehedauer zu zahlen. Meinst Du ernsthaft das ich die Annullierungsmöglichkeiten meiner Ehe eruieren soll?
ABR: ist auch eine extra Story. Ganz dumm gelaufen, für mich. Aber viel anders hätte es nicht laufen können. Klassischer Fall: die Ex will wegziehen, erfindet Fantasiegeschichte über die tollen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, bessere Berufsaussichten - voila, das ABR ist in der Tasche. Über die Beteiligung der Ex an den Umgangskosten wollte man gar nicht sprechen (sie hat z.Z. kein eigenes Geld). Ich war gegen den Umzug -> Kommunikationsprobleme -> alleiniges ABR.