04-10-2021, 09:01
(26-06-2021, 10:44)Anton schrieb: Problem ist, dass die von der Mutter veranlasste Nachhilfe über das ganze lezte Schuljahr die Noten nicht verbessert hat. Vielmehr sind die Noten schlechter geworden. Es muss sich also etwas ändern.
Wie schaut es denn aus mit dem Mehrbedarf, den die Mutter angemeldet hat? Nach meinem Wissen, darf Mehrbedarf nicht nachträglich gefordert werden.
Hier ist doch das Argument, die Bezahlung der Nachhilfe als angeblichen Mehrbedarf abzulehnen.
Die Mutter hat eine Nachhilfe gewählt, die nicht nur NICHT zum Erfolg führt, sondern die schulischen Leistungen noch verschlechtert hat. Du als Vater warst bei der Auswahl der Nachhilfe nicht involviert, obwohl du im gleichen Fachbereich tätig bist und die Nachhilfe hättest besser, effizienter und wirksamer (und kostenlos, wenn im Rahmen der Umgangszeiten!) organisieren können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1