04-10-2021, 23:15
Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch schon nachgedacht.
Nach meiner Auffassung ist es nicht nur die Aufgabe des Umgangspflegers, den Umgang sicherzustellen. Sondern er soll damit auch das Konfliktpotential auf der Elternebene verringern. Indem er den Umgang durchsetzt - und dadurch den umgangsberechtigten Elternteil aus der Schusslinie des betreuenden Elternteils nimmt.
Das hat das gute Mann nicht gemacht - sondern mir die Argumentation der Mutter als maßgeblich präsentiert. Anstelle dessen hätte er der Mutter sagen müssen, dass der Umgang stattfinden muss. Dadurch, dass er das nicht getan hat, bin ich in Zugzwang.
Nach meiner Auffassung ist es nicht nur die Aufgabe des Umgangspflegers, den Umgang sicherzustellen. Sondern er soll damit auch das Konfliktpotential auf der Elternebene verringern. Indem er den Umgang durchsetzt - und dadurch den umgangsberechtigten Elternteil aus der Schusslinie des betreuenden Elternteils nimmt.
Das hat das gute Mann nicht gemacht - sondern mir die Argumentation der Mutter als maßgeblich präsentiert. Anstelle dessen hätte er der Mutter sagen müssen, dass der Umgang stattfinden muss. Dadurch, dass er das nicht getan hat, bin ich in Zugzwang.