25-08-2009, 22:28
(25-08-2009, 22:07)FreiHerr schrieb: EU ist der eigentliche Punkt. Die Ex hat 0 Einkommen, bisher jedenfalls nichts. Je nach Ablauf der UH-Verhandlung wird EU 3- bis 4faches des KU betragen. Gelten für EU andere Grundsätze, pfändungstechnisch und strafrechtlich, wie für KU? In meinem Fall ist ja EU = Betreuungsunterhalt und deswegen fast mit KU
Bei Ehegattenunterhalt gilt die normale Pfändungstabelle ebenfalls nicht - siehe §850a ZPO. Strafrechtlich theoretisch dasselbe wie bei Kindesunterhalt, aber in der Praxis nicht verfolgt.
(25-08-2009, 22:07)FreiHerr schrieb: Ja... Bringt es etwas die Scheidung abzuwarten? Lohnt es sich noch ein Jahr abzusitzen und dann kündigen? In einem Jahr wird meine Tochter 3 Jahre alt, wie hoch sind die chancen das ich vom EU befreit werde?
Du wirst so weiterzahlen müssen, wie wenn sie eine Halbtagstätigkeit hat oder haben würde. Welcher Weg der Beste für dich ist, kann man ohne alle Zahlen zu kennen nicht sagen. Überlegenswert wäre in deinem Fall auch eine Abfindung.