08-10-2021, 09:37
(07-10-2021, 10:47)ArJa schrieb: Moin.
Ich wiederhole mich gern. Neben den Vorzügen der Dienstaufsichtsbeschwerde ( die hier korrekt dargestellt wurden ..) bleibt immer noch das Mittel der Petition.
Das macht den Herrschaften in den Ämtern richtig Arbeit... Vorgang komplett kopieren, nichts auslassen, berichten - die Beantwortung läuft über den Dienststellenleiter ... und, und, und ....
Hab ich damals auch gemacht, als das Jobcenter meine Anträge regelmässig rechtswidrig abgelehnt hat. Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde, Befangenheitsanträge, Petionen an das Referat 101 in dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung in Niedersachsen.
Ich habe Berge von Papier produziert, damit die was zum Bearbeiten, Lochen, Knicken und Abheften haben. Befangenheitsanträge katapultieren den befassten Mitarbeiter oder Beamten erst mal aus der eigenen Akte, das bleibt liegen und jemand anderes muß sich das ansehen. Wenn das mit so einem Standard Schreiben beantwortet wird, erklärt man den antwortenden Mitarbeiter ebenfalls für befangen und das Spiel geht von vorne los. Das kann man locker bis in die Ministerialebene hinein weiter spielen. Und alle müssen sich mit dem Mist auseinander setzen und einen Teil ihrer Kaffeepause opfern. So tropft das die bürokratische Hierarchie von oben nach unten runter und alle wollen die unnötige und zusätzliche Arbeit nur noch loswerden. Und immer schön Sachstandsanfragen stellen, wenn es länger dauert. Eine Antwort auf eine Petition hat das BVerfG zwingend vorgegeben! Die ist einklagbar!
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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