08-10-2021, 10:24
(05-10-2021, 07:23)Austriake schrieb: Wenn der Umgangspfleger eh nur als Sprachrohr und Willenserfüller der Mutter fungiert, dann hast du auch nichts zu verlieren. Hau ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein.
Der Umgangspfleger -also dieser- ist weithin als Willenserfüller der Mütter bekannt. Zudem ist er dafür bekannt, dass er eng und häufig mit einer Sachverständigen zusammen arbeitet, die im Verfahren negativ aufgefallen ist. Anwälte berichten, dass Richter die beiden gerne im Duo einsetzen. Und die beiden sich dann im Verfahren gegenseitig die Bälle zuspielen.
Ich wurde von mehreren Seiten vor dem Mann gewarnt. Darum habe ich -längere Zeit bevor er eingesetzt wurde- der Rechtspflegerin meine Bedenken ihm gegenüber begründet. Genauer gesagt, begründen wollen. Weil die Rechtspflegerin mir sofort lautstark widersprochen hat. Sie meinte, das wären unbegründete Behauptungen. Noch bevor ich mein Anliegen begründen konnte.
Ist ein weiteres Detail, dass ich damals aktenkundig hätte machen sollen. Habe ich damals nicht gemacht, weil oben genannte Sachverständige versucht hat, mich gerade so darzustellen. Also als Querulanten.
Als der Umgangspfleger dann doch eingesetzt wurde, blieb mir also nur die Flucht nach vorne. Ich habe ihn aufgefordert, die Interaktion während der Umgänge sehr genau zu beobachten - und ihn nach jedem Termin unter Zeugen zur Stellungnahme aufgefordert, ob es irgendwelche Auffälligkeiten gab.
Das hat möglicherweise geholfen. Jedenfalls waren alle Beteiligten erstaunt, als seine Berichte den Umgang als durchweg positiv beschrieben. Und damit den Gutachten widersprachen.
Gleichzeitig hat er allerdings versucht, in die gleiche Bresche zu schlagen wie die Gutachter - und mich als Querulanten darzustellen. Als die Gutachten dann vom OLG gekippt wurden, hat er auch damit aufgehört.
Sein derzeitiger Standpunkt ist, dass er darum alles tut was die Mutter will - weil er den Umgang als wichtig für das Kindeswohl bewertet. Und er befürchtet, dass die Mutter das Kind dahingehend beeinflussen könnte, dass es den Umgang ablehnen wird.
Er meint, wenn das OLG nicht eingreift, dann kann er auch nichts tun. Das sehe ich zwar nicht so. Aber nach dem, was ich inzwischen über die drei Richter des Senats gehört habe, rücken die nicht von einer einmal gefassten Auffassung ab.
Perspektivisch brauch es darum eine Entscheidung vom BVGer oder notfalls vom EUGH. Oder einen veränderten Geschäftsverteilungsplan. Letzteres kommt häufiger vor.
Kurz gesagt, ist -in der gegebenen Situation- dieser Umgangspfleger ein wichtiger Faktor beim Erhalt des Umgangs. Gerade darum, weil er bei den Richtern als Hardliner und als Sprachrohr der Mütter bekannt ist.
Ich überlege inzwischen, ob nicht ein Vermittlungsverfahren ein guter erster Schritt ist. Zwar steht zu befürchten, dass die Mutter das wieder scheitern lassen wird. Aber es würde der Richterin zeigen, dass ihre Beschlüsse die Situation nicht verbessert haben und das Ganze aktenkundiger machen, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Und, dass sie als nächstes zwei Ordnungsmitterlverfahren auf den Tisch bekommen wird.
(07-10-2021, 10:47)ArJa schrieb: Ändern an der Entscheidung tut das alles nichts ... aber die Rache ist mein - sprach der Herr ...
Ich würde die Situation der Väter nicht so sehr unterschätzen. Das, was die meisten Familienrichter machen, basiert auf sehr dünnem Eis. Konkret geht das was passiert nur dann, wenn man das FamFG ignoriert. Ich habe darum sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Leute in die Verantwortung zu nehmen.