08-10-2021, 10:51
(08-10-2021, 10:24)Anton schrieb: Der Umgangspfleger -also dieser- ist weithin als Willenserfüller der Mütter bekannt. Zudem ist er dafür bekannt, dass er eng und häufig mit einer Sachverständigen zusammen arbeitet, die im Verfahren negativ aufgefallen ist. Anwälte berichten, dass Richter die beiden gerne im Duo einsetzen. Und die beiden sich dann im Verfahren gegenseitig die Bälle zuspielen.
Das ist eine altbekannte Taktik, die auch bei Gutachten genau so von den angeblich "unabhängigen" Richtern gefahren wird. Man sucht sich die Leute aus, die genau das Pingpongspiel liefern was Richter gerne will, aber selbst nicht offen darf oder weil er Gefahr läuft, dass er von höherer Instanz korrigiert wird. Ein Riesenvorteil ist in diesem Zusammenhang, dass du absolut nichts ändern kannst, es liegt in der Alleinmacht des Richters wer berufen wird.
Du bist schon enorm weit gekommen, das schaffen nur Wenige. Gutachten vom OLG knacken lassen, der gewiefte Umgang mit dem Umgangspfleger, das ist schon eine Leistung.
Ein Vermittlungsverfahren jetzt sieht aber eher nach Zeitverlust ohne Gewinn aus. Das würde ich nur machen, wenn die Mutter so dumm ist, dass sie es offen scheitern lässt. Meistens praktizieren die sogenannten Mütter aber die verdeckte Sabotage, so dass sie und ihre Helfershelfer das gut verdrehen können. Du hast dann letztlich nur viel Zeit verloren.
Ordnungsgeld beantragen ist offener und beruht auf bereits geschehenen Verletzungen der Umgangsregeln, um die es dann gehen muss. Wenn die Rechtspflege das auch nicht zum Anlass für rechtskonformes Handeln nimmt, dann wird ein Vermittlungsverfahren noch viel weniger verwertbares erbringen. Im schlimmsten Fall verläpperst du damit sogar die Munition fürs Ordnungsgeldverfahren.