08-10-2021, 13:55
Antwort von der Bank....
Zitat:vielen Dank für Ihre E-Mail.
Aktuell sind wir als Drittschuldner verpflichtet, die Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu beachten.
Bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Pfändung wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Straß
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