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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#25
Antwort von der Bank....

Zitat:vielen Dank für Ihre E-Mail.

Aktuell sind wir als Drittschuldner verpflichtet, die Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu beachten.
Bei Zweifeln an der inhaltlichen Richtigkeit der Pfändung wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Straß
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von Zahlesel_RUS - 08-10-2021, 13:55

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