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Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise
#3
Danke für die schnelle Einschätzung. Die Vereinbarung gilt ja jetzt erst 3 Wochen und läuft ja bereits schon Ende des Jahres wieder aus.

Zählt bei der ganzen Sache nicht auch, was das Kind möchte? Nämlich mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen?

Ich warte ja auch sehnlichst darauf, dass die jetzt vereinbarten Termine ( immer mittwochs und ganz klassisch alle 2 Wochenenden) abgesagt werden, damit ich was in der Hand hätte.

Das meiner Tochter der Umgang mit mir (vor der Vereinbarung) verweigert wurde, zeigt ja schon das die KM, fehlende bindungstoleranz aufweist

Der Betreuungsangebot direkt nach der Trennung, war leider eher gering, da die Mutter einfach mal die Haustürschlösser ausgewechselt hat, obwohl ich Mitmieter der Wohnung (sie Eigentümerin, aber ihre Mutter hatte das Haus gekauft und an uns vermietet. Wird gerade vom Anwalt geklärt ob und welches Wohnrecht oder niesbrauchrecht sie hat) und mir den Zutritt verwehrt hat. Wurde sozusagen, einfach mal auf die Straße gesetzt.
.

Ich habe die ganz klassische „bezahlte“ Elternzeit genommen.
Aber: Die Mutter ist selbstständige Redakteurin beim fernsehen. Und so war sie auch in den letzten Jahren viel arbeiten. auch manchmal übers we, da habe ich also sehr viel Zeit mit der kleinen verbracht und auch große Teile an der Erziehung mitgetragen.

Ich habe also als beim Jugendamt das Argument gebracht, dass sie sich ja dann die Termine auf die Woche wo ich sie habe, legen kann und dann danach die Woche die komplette Zeit mit unserer Tochter verbringen kann.

Jetzt ist es nämlich z.b. auch so, dass die Oma, anstatt ich - wenn ich nicht arbeiten muss, viel Betreuung übernimmt, da macht das wechselmodell mehr Sinn.

Hoffe ich habe nix vergessen…
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RE: Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise - von datrainer - 22-10-2021, 13:31

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