26-08-2009, 12:02
(26-08-2009, 11:24)p schrieb: [quote='FreiHerr' pid='21026' dateline='1251277949']
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bringt z.B. nichts, wenn dir die Gegenseite erfolgreich unterstellt, du könntest den bisher verdienten Betrag auch weiterhin verdienen. Sie behauptet sozusagen, du würdest dich jetzt "unter Wert" verkaufen. Und da du keine Nachweise für Bewerbungen auf gutbezahlte Stellungen vorlegst, folgt der Richter diesen Behauptungen. Zack, aus, Ende.
Danke für die Erklärung, Du hast es drauf, kurz und pregnant das Wesentliche rüberzubringen
Vermutlich wird es in meinem Fall so laufen, die Ex hat meine letzte Bewerbungsphase live erlebt und weiß das ich mehr als einen vergleichbar bezahlten Job zur auswahl hatte. War allerdings zu Boomzeiten. Jetzt könnte man vielleicht 10%-20% von meinem damaligen Wunschgehalt abschlagen...
Eine Aussage wie "ich will neue Existenz aufbauen, um irgendwann noch mehr KU zahlen zu können" wird nicht durchgehen? Zufriedenheit mit dem Job, Aufstiegschancen, Atmosphäre am Arbeitsplatz - alles sind keine Argumente?