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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1
#9
Was oben steht. Nochmal: Auskunft: Ja, wenn letztes Auskunft >2 Jahre. Forderung mit Hinweis auf Selbstbehalt ablehnen. Die Gegenseite muss klagen oder aufgeben. Wenn du aber das Kostenrisiko einer Klage scheust, zahlst du die Forderung, immerhin herrscht Anwaltspflicht für dich - die Gegenseite hat den kostenlosen Beistand. Rechne damit, dass du nach "klein bei geben" öfter angegangen wirst.
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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von Stronzus - 28-10-2021, 11:48
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 12:27
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von IRFP - 28-10-2021, 13:47
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 14:01
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:10
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:46
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 18:01

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