28-10-2021, 17:46
Was oben steht. Nochmal: Auskunft: Ja, wenn letztes Auskunft >2 Jahre. Forderung mit Hinweis auf Selbstbehalt ablehnen. Die Gegenseite muss klagen oder aufgeben. Wenn du aber das Kostenrisiko einer Klage scheust, zahlst du die Forderung, immerhin herrscht Anwaltspflicht für dich - die Gegenseite hat den kostenlosen Beistand. Rechne damit, dass du nach "klein bei geben" öfter angegangen wirst.