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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#58
Moin zusammen. Mal ein kurzes Update in meinem Fall des Volljährigenunterhalts.

Hab mich vorgestern mit meiner Tochter - und auf meinen Vorschlag hin auch mit der Exe - an einem neutralen Ort ( Mäckes.. ) getroffen und
den Volljährigenunterhalt ausverhandelt.

Obwohl ich die Exe am liebsten... - na ja, Ihr wisst schon .. - hätte, war es letztendlich doch vernünftig dass diese Person dabei war. Zumindest waren wir uns einig, das Ganze
möglichst ohne Kosten und Ärger mit Anwälten über die Bühne zu bringen. Wenn man sich mal 18 -Jährige anschaut.. , dem Grunde nach sind das noch Kinder.. meine Tochter war psychisch so was von kaputt, ich hab mich erschrocken - na ja, sowas kommt von sowas, das zerreißt einem als Vater schon das Herz... Und man schafft es auch nicht, sich nur auf die Unterhaltsverhandlung zu konzentrieren, dafür sind die Verletzungen der vergangenen Jahre einfach zu schwerwiegend..

Die Exe war extrem gut vorbereitet, kein Wunder als Bankerin mit Spezialgebiet Baufinanzierung... ich muss mir den Vorwurf machen, das unterschätzt zu haben. Aufgrund unserer
Nettoeinkommen allein war die Gruppe nach DDT und die Haftungsquote klar. Strittig waren ihre Mieteinnahmen aus ihrem Erbe.. aber auch hier war sie gut vorbereitet, hatte den Mietvertrag ( Miethöhe bestätigt durch den Haus- und Grundeigentümerverein ) und die Wertermittlung für das Haus durch den Gutachterausschusses dabei; aus meiner Sicht zwar viel zu niedrig angesetzt... aber ich sehe da mit vertretbarem Aufwand kaum Handlungsoptionen für mich.

Was mir gelungen ist, ist a) ihr klarzumachen, dass unsere Tochter nicht mehr privilegiert ist, b) dass sich die Exe hälftig an den Kosten für die private KV beteiligt und c) dass die
Semesterbeiträge von meiner Tochter aus dem Regelunterhalt zu finanzieren sind und d) dass der Unterhalt - nicht wie anders gefordert - aufs Konto der Tochter überwiesen wird.

Bis zum Schluss strittig war die Frage, inwieweit wir die Kosten für die ganze Immobilienblase mit in die Unterhaltsberechnung einbeziehen. Zur Situation: Exe wohnt mit ihrem Partner
und Tochter im Haus des Partners 5 km von meinem Haus entfernt;  ich lebe im ererbten Elternhaus, das nur noch mit einer kleinen Resthypothek belastet ist. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus aus den 60ern. Ich bewohne allein das Erdgeschoß, die Wohnung im Obergeschoß samt ausgebautem Dachgeschoß steht leer und ist nicht vermietet.

Ihre Vorstellung war, ihre Mieteinnahmen mit meinem Wohnvorteil ( wäre ungefähr gleich .. ) gegenzurechnen - und da war ich argumentativ ziemlich hilflos und hab mir Bedenkzeit ausgebeten..

Deshalb die konkrete Frage an Euch: Hat die Exe mit der Argumentation recht ?

Wie eiskalt und berechnend diese Person ist zeigte sich an folgendem Beispiel: Ich hatte im Nebensatz erwähnt, dass das Tochterverhalten der letzten Jahre mir gegenüber durchaus Auswirkungen auf die Erbhöhe haben könnte... da kam wie aus der Pistole geschossen: Kannst ruhig sagen, dass Du unsere Tochter enterbt hast ...  Das heißt: die Symbiose hatte alle Eventualitäten längst gedanklich durchgespielt... Hab dann nur gesagt: Stimmt, hab ich ... - und da fielen die Klappen von den Beiden dann doch ziemlich runter...

So- das kurze Update ist etwas länger geworden, sorry dafür.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37
RE: Volljährigenunterhalt FSJ Student, Nachweise des Kindes? - von ArJa - 29-10-2021, 09:02

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