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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#63
(29-10-2021, 11:48)p__ schrieb: Es ist ein grosser Unterschied zwischen "ich habe dich enterbt" und "es ist nichts mehr da, ich habe nichts". 

120 EUR auf zwei Jahre sind auch fast 3000 EUR. So wenig ist das nicht. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, nicht einen einzigen Cent, keinen Heller mehr zu bezahlen als unvermeidlich. 

Gerade weil ich den irrsinnigen Pflichtteil umgehe - gegen den ich mich nicht wehren kann - verbrate ich alles, sofern Tochter sich weiter so verhält...

Ansonsten: Völlig d`accord . Genau der Satz nicht einen Euro mehr bezahlen als ich muss, war vorgestern mein Eingangsstatement... Dem Grund nach muss man abwägen:
Ich hab überhaupt keine Lust, Geld in die gierigen Anwaltsrachen zu werfen, die dann die Eskalationsspirale weiter vorantreiben.. Und wenn es dann im überschaubaren Bereich bleibt,
dann ist mir mein Seelenfrieden - sagen wir vielleicht 1000 Euro - das wert ... Muss jeder selber wissen .. Danke für Deine Meinung.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37
RE: Volljährigenunterhalt FSJ Student, Nachweise des Kindes? - von ArJa - 29-10-2021, 12:01

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