30-10-2021, 16:35
§1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.". Nichts Neues. Kann auch bislang nicht erkennen, dass Grundlegendes geändert wurde. Der Beschlusstext ist noch gar nicht da, nur eine Pressemeldung.