31-10-2021, 11:58
(30-10-2021, 16:35)p__ schrieb: §1601 BGB: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.". Nichts Neues. Kann auch bislang nicht erkennen, dass Grundlegendes geändert wurde. Der Beschlusstext ist noch gar nicht da, nur eine Pressemeldung.
Danke für Deine Antwort. wäre doch bestimmt nicht schlecht, wenn man die Eltern der Ex zum Unterhalt bewegen kann.