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Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind
#7
Ihr hattet Recht, die wollte nicht lockerlassen. So ging es weiter:
  • Die Beiständin schreibt: Die Inverzugsetzung ist mit Schreiben vom xx.xx.xxxx geschehen und durch den Rückschein bestätigt. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, gehe ich ohne Vorwarnung vor Gericht.
  • Ich frage, ob ich den Rückschein sehen darf
  • Die Beiständin schickt mir eine Kopie davon. Laut Rückschein hat den Brief ein mir völlig Unbekannter, der gar nicht unter der Empfängeranschrift wohnt, angenommen. Wie gesagt stimmt die Anschrift auch nicht. Nicht einmal die Datumsangaben können stimmen, da der Eingangsstempel des Jugendamtes drei Tage vor dem angeblichen Zustelldatum liegt!
  • Die Beiständin ist unbeirrt und droht weiterhin mit Klage.
  • Ich frage einen Anwalt. Der sagt mir, ich hätte zwar das Recht auf meiner Seite, aber trotzdem ein hohes Prozessrisiko, das den strittigen Betrag (1 Monat Unterhalt) übersteigt. Er rät mir, die Kröte zu schlucken und zu zahlen.
Ich bin deshalb dem anwaltlichen Rat gefolgt und habe bezahlt.
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RE: Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind - von Irrenhaus - 01-11-2021, 20:00

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