04-11-2021, 02:01
Das Auskunftsersuchen kannst du getrost mangels Rechtsgrundlage ablehnen, da erneute Auskunft regelmäßig nur alle zwei Jahre geschuldet wird.
Sonderbedarf muss immer unvorhergesehen eintreten. Das ist hier auch nicht der Fall, also entsprechend begründet ablehnen.
Erfahrungsgemäß ist dann auch Ruhe im Walde. Du musst nur konsequent dagegenhalten.
Sonderbedarf muss immer unvorhergesehen eintreten. Das ist hier auch nicht der Fall, also entsprechend begründet ablehnen.
Erfahrungsgemäß ist dann auch Ruhe im Walde. Du musst nur konsequent dagegenhalten.