04-11-2021, 16:29
Was Schulden betrifft ... funktioniert das aber nur, wenn man immer das unterschreibt, was die Gegenseite fordert. Denn laut Antrag den ich mir gerade heruntergeladen habe, möchten sie immer Titel und Nachweis der Zahlungen haben. Mann muss sich seiner Sache bzw. des Antrages sehr sicher sein.
Eine andere Frage, ich habe ja das Urteil (Titel) des Amtsgerichtes - das sind 15 Seiten - kann man da auch eine Kurzform des Titel beantragen? Möchte ungern alle 15 Seiten in denen auch noch die Forderungen bzw. Geschichten der Gegenseite erwähnt werden immer an alle Ämter schicken.
Eine andere Frage, ich habe ja das Urteil (Titel) des Amtsgerichtes - das sind 15 Seiten - kann man da auch eine Kurzform des Titel beantragen? Möchte ungern alle 15 Seiten in denen auch noch die Forderungen bzw. Geschichten der Gegenseite erwähnt werden immer an alle Ämter schicken.