05-11-2021, 14:24
Im SGB II gibt es keine Fiktion. Dort gibt es nur das Tatsachenprinzip. Sollten sich durch die Berechnung und Anerkennung (ggf. auch durch Titel) neue Unterhaltsbeträge ergeben, so gilt der Anspruchsübergang über den höheren Unterhaltsbetrag IMMHO erst ab dem Zeitpunkt der neuen Unterhaltsvereinbarung.
Das Jobcenter kann auch nur maximal in der Höhe Unterhalt mit SGBII-Leistungen verrechnen, wie es selber an den oder die Bedürftigen leistet.
Das Jobcenter kann auch nur maximal in der Höhe Unterhalt mit SGBII-Leistungen verrechnen, wie es selber an den oder die Bedürftigen leistet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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