05-11-2021, 17:09
Verstehe ich leider immer noch nicht. JC rechnete dem Vater (derzeit im Krankengeldbezug) aus, welchen Kindesunterhalt er zu zahlen hat. Trennungsunterhalt ergab sich nicht anhand der Zahlen. Das Jobcenter machte einen Rückstand geltend. Der wird in Raten abgezahlt.
Nun schreibt die Anwältin der Mutter an das Gericht im Rahmen der Beantragung von VKH, der Vater müsse (mehr) Kindesunterhalt zahlen und bezieht sich lediglich auf einige Lohnabrechnungen VOR dem Krankengeldbezug. Diesen entnimmt sie dann auch diejenigen Zahlen, aus welchen sie Trennungsunterhalt zu fordern versucht.
Das Gericht schreibt den Vater an, er möge sich dazu äußern, ob der Antrag der Gegenseite mutwillig sei und inwieweit er dazu Stellung nehmen möchte, da das Gericht über die BKH noch nicht entschieden habe. In dieser Sache entnehme ich also auch keine Anwaltspflicht.
Deshalb: Die zugrunde liegenden Zahlen des Vaters haben sich (derzeit) nicht geändert. er zahlt auch weiter den ausgerechneten Betrag an das JC.
Nun schreibt die Anwältin der Mutter an das Gericht im Rahmen der Beantragung von VKH, der Vater müsse (mehr) Kindesunterhalt zahlen und bezieht sich lediglich auf einige Lohnabrechnungen VOR dem Krankengeldbezug. Diesen entnimmt sie dann auch diejenigen Zahlen, aus welchen sie Trennungsunterhalt zu fordern versucht.
Das Gericht schreibt den Vater an, er möge sich dazu äußern, ob der Antrag der Gegenseite mutwillig sei und inwieweit er dazu Stellung nehmen möchte, da das Gericht über die BKH noch nicht entschieden habe. In dieser Sache entnehme ich also auch keine Anwaltspflicht.
Deshalb: Die zugrunde liegenden Zahlen des Vaters haben sich (derzeit) nicht geändert. er zahlt auch weiter den ausgerechneten Betrag an das JC.