06-11-2021, 10:09
Nachdem der Richter endlich kapiert hatte, dass ich das ernst meinte, fragte er noch, ob ich denn einverstanden wäre, wenn das Kind fortan bei der Mutter wohnen würde. Daraufhin meinte ich nur, er könne machen was er wolle. Er wandte sich dann an den generischen Anwalt. Unter diesen Umständen wäre es das Beste wenn dieser auch alle seine Anträge zurückziehen würde, was auch geschah. Danach sollte der Umgang festgelegt werden. Ich wurde gefragt, wie ich mir das vorstellen würde. Meine Antwort war wiederum: „Ich beteilige mich nicht mehr, macht was ihr wollt.“ Im weiteren Verlauf wurde auf Betreiben des Richters (hatte er doch sowas wie ein schlechtes Gewissen?) zusätzlich zum 14täglichen Wochenende Freitag nach der Schule bis Montag zum Schulbeginn der Umgang jede Woche Mittwoch nach der Schule bis Donnerstag zum Schulbeginn festgelegt. Weiterhin durfte ich jeden Dienstag- und Donnerstagabend mit meinem Kind telefonieren. Diese Vereinbarung wurde geschlossen und damit war das Wechselmodell Geschichte.
Zwei Dinge möchte ich aber noch schildern, welche während des Wechselmodells passierten. Die Mutter lebte ja von Harz4 und hatte wohl auch Harz4 für das Kind bezogen. Eines Tages wurde ich vom Sozialamt aufgefordert, den Betrag für das Kind zurückzuzahlen. Da ich mich weigerte, mit guter Begründung, wurde ich verklagt. Die Begrüßung beim Sozialgericht war durch eine Schöffin (heißt das so?), warum denn die Allgemeinheit für den Unterhalt aufkommen solle, ob ich denn kein Gewissen hätte? Ich hatte mich aber gut vorbereitet und über eine längere Zeit meine Betreuungszeiten aufgelistet und es stellte sich heraus, dass ich wesentlich mehr Betreuungszeit aufbrachte als die Mutter, weil ich ja oft einspringen sollte. Weiterhin hatte ich alle Ausgaben aufgelistet, die ich für das Kind getätigt hatte (für Kindergarten, Schule, Freizeitaktivitäten). Daraufhin kam das Gericht zu dem Schluss, dass ich keinen Unterhalt schulden würde. Dass keine Entschuldigung von der Schöffin kam, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Was ich später erfuhr war, dass die Mutter dem Sozialamt das Wechselmodell verschwiegen hatte und nun selber Geld zurückzahlen musste.
Die zweite Sache ereignete sich an einem Freitagnachmittag. Das Kind sollte von mir zur Mutter wechseln. Da die Mutter es nicht von der Schule abholen konnte oder wollte, brachte ich es zu ihr. Sie wartete mit einer Ihrer anderen Kinder vor dem Haus. Mein Kind wollte nicht zu ihr und weinte und versteckte sich hinter mir. Zureden meinerseits half nicht, weggehen auch nicht, da es sich an mich klammerte. Die Mutter ging dann mit den Worten „macht doch was ihr wollt“ ins Haus. Da stand ich nun und guter Rat war teuer, Zeugen hatte ich ja nicht. Erster Gedanke war zum Richter zu gehen und ihn um „Rat“ zu fragen, aber es war ja Freitagnachmittag (ihr wisst ja: öffentlicher Dienst und Freitag nach eins…). Das Problem war, dass ich über das Wochenende verreißen wollte um auf andere Gedanken zu kommen. Ich fuhr also zur Polizeiinspektion und schilderte den Fall. Es wurde mir geraten, noch ein/zwei Stunden zu Hause zu warten und dann könne ich mit dem Kind verreißen. So hab ich das dann gemacht. Kaum war ich eine halbe Stunde auf der Autobahn unterwegs, bekam ich einen Anruf von ebendieser Polizeiinspektion. Hier wäre die Mutter des Kindes und hat mich wegen Kindesentführung angezeigt und ich solle lieber zurück kommen. Okay, hab ich gemacht. Auf der Wache haben sich zwei junge Polizisten (männlich + weiblich) erst mit mir unterhalten, dann mit dem Kind. Anschließend haben sie die Mutter überzeugt, dass es für das Kind besser wäre, wenn es das Wochenende beim Vater verbringt darf. Sie hat zähneknirschend zugestimmt. Die Anzeige wegen Kindesentführung wurde nicht aufgenommen. Es hatte sich herausgestellt, dass mein Besuch auf der Wache vor der Fahrt nicht protokolliert wurde und danach Schichtwechsel war. Hm, wohl mein Fehler, dass ich nicht darauf geachtet habe.
Im nach hinein muss ich zur letzten Verhandlung, in der das Wechselmodell beendet wurde, sagen, dass die Zurücknahme meiner Anträge (die ja alles Folgende auslöste), die beste und wichtigste Entscheidung in dem ganzen Verfahren war, auch wenn ich sie nicht geplant hatte. Nur dadurch bekam die Mutter nicht das alleinige ABR, was sich später als Glück herausstellen sollte.
In der darauffolgenden Zeit konzentrierte ich mich auf die Wiederherstellung meiner Gesundheit. Dafür begab ich mich u.a. freiwillig in eine ambulante psychologische Behandlung. Ich konnte dann auch wieder arbeiten gehen und erreichte auch wieder meine vorherige Leistungen. Unterhalt zahlte ich sofort, aber eben auch keinen weiteren Cent darüber hinaus. Dank dieses Forums konnte ich den Unterhalt selber berechnen, wusste aber auch, dass er der Mutter wahrscheinlich nie genügend hoch sein würde, obwohl es sich nicht um den Mindestunterhalt handelte. Um auf alle Fälle vorbereitet zu sein, verkaufte ich noch, bevor das Gerichtsschreiben mit dem Verhandlungsergebnis eintraf, mein Mehrfamilienhaus und zog in das nun fast fertig sanierte andere Haus. Grade rechtzeitig, denn etwas später trudelte die erste Ladung vom Gericht zwecks Unterhaltsverhandlung ein. Das erste was der gegnerische Anwalt meinte (es war der gleiche Anwalt wie bisher) war, dass da doch noch ein vermietetes Haus da sein müsse. Dem Richter genügte aber meine kurze Anmerkung, dass ich das Haus nicht mehr besitze. Der Richter kam dann bei seinen Berechnungen auf die gleichen Zahlen wie ich und so scheiterte die Mutter mit dieser Klage. Aufgrund von PKH musste sie leider die Prozesskosten nicht aufbringen.
Wer nun glaubt, das Leben wurde nun ruhiger für mich, irrt sich gewaltig. Die Umgangsvereinbarung war, wie auch hier im Forum immer wieder betont, nur so viel Wert wie die Launen der Mutter. Kind war am WE dann mal krank, Telefonate funktionierten nicht weil das Kind ja spielen wollte oder jemand anderes grade telefonierte und und und. Das Handy, was ich dem Kind dann schenkte, war plötzlich spurlos verschwunden. Folgen für das Kind hatte das ganze auch. Die schulischen Leistungen verschlechterten sich, es fing an, andere Kinder zu beklauen, wurde aggressiv gegenüber anderen Kinder und auch gegenüber der Mutter. Lösung des Problems? Ganz einfach: Kind wurde zum Psychologen geschleppt. Ergebnis: Null, es änderte sich nichts.
Das Kind ging mittlerweile in die vierte Klasse und der Schulwechsel bzw. die Schulwahl dafür stand an. Das sah die Mutter als Chance, das Kind vollends aus meinem Einflussbereich zu bringen. Sie teilte mir eines Tages mit, dass sie mit dem Kind in ein anderes Bundesland umziehen werde, schon eine neue Wohnung gemietet und das Kind an der dortigen Schule angemeldet hätte. Umgang ginge dann natürlich nicht wie bisher aber ich könnte das Kind in den Ferien ja sehen. Ich sollte dem Umzug zustimmen.
- Fortsetzung folgt –
Zwei Dinge möchte ich aber noch schildern, welche während des Wechselmodells passierten. Die Mutter lebte ja von Harz4 und hatte wohl auch Harz4 für das Kind bezogen. Eines Tages wurde ich vom Sozialamt aufgefordert, den Betrag für das Kind zurückzuzahlen. Da ich mich weigerte, mit guter Begründung, wurde ich verklagt. Die Begrüßung beim Sozialgericht war durch eine Schöffin (heißt das so?), warum denn die Allgemeinheit für den Unterhalt aufkommen solle, ob ich denn kein Gewissen hätte? Ich hatte mich aber gut vorbereitet und über eine längere Zeit meine Betreuungszeiten aufgelistet und es stellte sich heraus, dass ich wesentlich mehr Betreuungszeit aufbrachte als die Mutter, weil ich ja oft einspringen sollte. Weiterhin hatte ich alle Ausgaben aufgelistet, die ich für das Kind getätigt hatte (für Kindergarten, Schule, Freizeitaktivitäten). Daraufhin kam das Gericht zu dem Schluss, dass ich keinen Unterhalt schulden würde. Dass keine Entschuldigung von der Schöffin kam, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Was ich später erfuhr war, dass die Mutter dem Sozialamt das Wechselmodell verschwiegen hatte und nun selber Geld zurückzahlen musste.
Die zweite Sache ereignete sich an einem Freitagnachmittag. Das Kind sollte von mir zur Mutter wechseln. Da die Mutter es nicht von der Schule abholen konnte oder wollte, brachte ich es zu ihr. Sie wartete mit einer Ihrer anderen Kinder vor dem Haus. Mein Kind wollte nicht zu ihr und weinte und versteckte sich hinter mir. Zureden meinerseits half nicht, weggehen auch nicht, da es sich an mich klammerte. Die Mutter ging dann mit den Worten „macht doch was ihr wollt“ ins Haus. Da stand ich nun und guter Rat war teuer, Zeugen hatte ich ja nicht. Erster Gedanke war zum Richter zu gehen und ihn um „Rat“ zu fragen, aber es war ja Freitagnachmittag (ihr wisst ja: öffentlicher Dienst und Freitag nach eins…). Das Problem war, dass ich über das Wochenende verreißen wollte um auf andere Gedanken zu kommen. Ich fuhr also zur Polizeiinspektion und schilderte den Fall. Es wurde mir geraten, noch ein/zwei Stunden zu Hause zu warten und dann könne ich mit dem Kind verreißen. So hab ich das dann gemacht. Kaum war ich eine halbe Stunde auf der Autobahn unterwegs, bekam ich einen Anruf von ebendieser Polizeiinspektion. Hier wäre die Mutter des Kindes und hat mich wegen Kindesentführung angezeigt und ich solle lieber zurück kommen. Okay, hab ich gemacht. Auf der Wache haben sich zwei junge Polizisten (männlich + weiblich) erst mit mir unterhalten, dann mit dem Kind. Anschließend haben sie die Mutter überzeugt, dass es für das Kind besser wäre, wenn es das Wochenende beim Vater verbringt darf. Sie hat zähneknirschend zugestimmt. Die Anzeige wegen Kindesentführung wurde nicht aufgenommen. Es hatte sich herausgestellt, dass mein Besuch auf der Wache vor der Fahrt nicht protokolliert wurde und danach Schichtwechsel war. Hm, wohl mein Fehler, dass ich nicht darauf geachtet habe.
Im nach hinein muss ich zur letzten Verhandlung, in der das Wechselmodell beendet wurde, sagen, dass die Zurücknahme meiner Anträge (die ja alles Folgende auslöste), die beste und wichtigste Entscheidung in dem ganzen Verfahren war, auch wenn ich sie nicht geplant hatte. Nur dadurch bekam die Mutter nicht das alleinige ABR, was sich später als Glück herausstellen sollte.
In der darauffolgenden Zeit konzentrierte ich mich auf die Wiederherstellung meiner Gesundheit. Dafür begab ich mich u.a. freiwillig in eine ambulante psychologische Behandlung. Ich konnte dann auch wieder arbeiten gehen und erreichte auch wieder meine vorherige Leistungen. Unterhalt zahlte ich sofort, aber eben auch keinen weiteren Cent darüber hinaus. Dank dieses Forums konnte ich den Unterhalt selber berechnen, wusste aber auch, dass er der Mutter wahrscheinlich nie genügend hoch sein würde, obwohl es sich nicht um den Mindestunterhalt handelte. Um auf alle Fälle vorbereitet zu sein, verkaufte ich noch, bevor das Gerichtsschreiben mit dem Verhandlungsergebnis eintraf, mein Mehrfamilienhaus und zog in das nun fast fertig sanierte andere Haus. Grade rechtzeitig, denn etwas später trudelte die erste Ladung vom Gericht zwecks Unterhaltsverhandlung ein. Das erste was der gegnerische Anwalt meinte (es war der gleiche Anwalt wie bisher) war, dass da doch noch ein vermietetes Haus da sein müsse. Dem Richter genügte aber meine kurze Anmerkung, dass ich das Haus nicht mehr besitze. Der Richter kam dann bei seinen Berechnungen auf die gleichen Zahlen wie ich und so scheiterte die Mutter mit dieser Klage. Aufgrund von PKH musste sie leider die Prozesskosten nicht aufbringen.
Wer nun glaubt, das Leben wurde nun ruhiger für mich, irrt sich gewaltig. Die Umgangsvereinbarung war, wie auch hier im Forum immer wieder betont, nur so viel Wert wie die Launen der Mutter. Kind war am WE dann mal krank, Telefonate funktionierten nicht weil das Kind ja spielen wollte oder jemand anderes grade telefonierte und und und. Das Handy, was ich dem Kind dann schenkte, war plötzlich spurlos verschwunden. Folgen für das Kind hatte das ganze auch. Die schulischen Leistungen verschlechterten sich, es fing an, andere Kinder zu beklauen, wurde aggressiv gegenüber anderen Kinder und auch gegenüber der Mutter. Lösung des Problems? Ganz einfach: Kind wurde zum Psychologen geschleppt. Ergebnis: Null, es änderte sich nichts.
Das Kind ging mittlerweile in die vierte Klasse und der Schulwechsel bzw. die Schulwahl dafür stand an. Das sah die Mutter als Chance, das Kind vollends aus meinem Einflussbereich zu bringen. Sie teilte mir eines Tages mit, dass sie mit dem Kind in ein anderes Bundesland umziehen werde, schon eine neue Wohnung gemietet und das Kind an der dortigen Schule angemeldet hätte. Umgang ginge dann natürlich nicht wie bisher aber ich könnte das Kind in den Ferien ja sehen. Ich sollte dem Umzug zustimmen.
- Fortsetzung folgt –